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   ArbG Bielefeld, 12.10.2022 - 3 BV 49/22   

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ArbG Bielefeld, 12.10.2022 - 3 BV 49/22 (https://dejure.org/2022,28446)
ArbG Bielefeld, Entscheidung vom 12.10.2022 - 3 BV 49/22 (https://dejure.org/2022,28446)
ArbG Bielefeld, Entscheidung vom 12. Oktober 2022 - 3 BV 49/22 (https://dejure.org/2022,28446)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07

    Betriebsratswahl - Wahlausschreiben - Prüfungspflicht des Wahlvor-stands

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 12.10.2022 - 3 BV 49/22
    Dies gilt nicht nur für den Fall, dass nachträglich Kandidaten gestrichen (BAG v. 15.12.1972, 1 ABR 8/72, Rn. 24, juris) oder hinzugefügt werden und die danach gesammelten Stützunterschriften das Quorum nach § 14 Abs. 4 BetrVG nicht erfüllen (vgl. BAG v. 21.01.2009, 7 ABR 65/07, Rn. 23, juris).

    Die im Gesetz genannte Frist von zwei Arbeitstagen ist, wie sich aus der Formulierung "möglichst" ergibt, dabei keine starre Frist (BAG v. 18.07.2012, 7 ABR 21/11, Rn. 26, juris; BAG v. 21.01.2009, 7 ABR 65/07, Rn. 25, juris; BAG v. 25.05.2005, 7 ABR 39/04, Rn. 18, juris).

    Die Pflicht zur unverzüglichen Prüfung der Wahlvorschlagslisten und zur unverzüglichen Unterrichtung des Listenvertreters über die Ungültigkeit der Liste dient dazu, es dem Einreicher einer Liste zu ermöglichen, innerhalb der Einreichungsfrist eine gültige Vorschlagsliste nachzureichen (BAG v. 20.01.2010, 7 ABR 39/08, Rn. 22, juris; BAG v. 21.01.2009, 7 ABR 65/07, Rn. 25, juris).

    Auch wenn die Einreicher grundsätzlich das Risiko tragen, dass ein möglicherweise zur Ungültigkeit führender Mangel des Wahlvorschlags nicht innerhalb der Frist behoben werden kann, entbindet dies den Wahlvorstand nicht von der Pflicht, die Prüfung der Vorschlagslisten möglichst rasch durchzuführen, damit eventuell vorhandene Mängel noch rechtzeitig behoben werden können (BAG v. 21.01.2009, 7 ABR 65/07, Rn. 25, juris; BAG v. 25.05.2005, 7 ABR 39/04, Rn. 18, juris).

    Zu diesen kann auch ein ungewöhnliches äußeres Erscheinungsbild des Wahlvorschlags zählen, wie z.B. Radierungen, Streichungen oder Zusätze (BAG v. 21.01.2009, 7 ABR 65/07, Rn. 25, juris).

    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (st. Rspr., BAG v. 30.06.2021, 7 ABR 24/20, Rn. 51, juris; BAG v. 18.07.2012, 7 ABR 21/11, Rn. 30, juris; BAG v. 15.12.2011, 7 ABR 56/10, Rn. 41, juris; BAG v. 21.01.2009, 7 ABR 65/07, Rn. 29, juris; BAG v. 25.05.2005, 7 ABR 39/04, Rn. 23, juris).

  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04

    Betriebsratswahl - Prüfung von Wahlvorschlägen

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 12.10.2022 - 3 BV 49/22
    Die im Gesetz genannte Frist von zwei Arbeitstagen ist, wie sich aus der Formulierung "möglichst" ergibt, dabei keine starre Frist (BAG v. 18.07.2012, 7 ABR 21/11, Rn. 26, juris; BAG v. 21.01.2009, 7 ABR 65/07, Rn. 25, juris; BAG v. 25.05.2005, 7 ABR 39/04, Rn. 18, juris).

    Auch wenn die Einreicher grundsätzlich das Risiko tragen, dass ein möglicherweise zur Ungültigkeit führender Mangel des Wahlvorschlags nicht innerhalb der Frist behoben werden kann, entbindet dies den Wahlvorstand nicht von der Pflicht, die Prüfung der Vorschlagslisten möglichst rasch durchzuführen, damit eventuell vorhandene Mängel noch rechtzeitig behoben werden können (BAG v. 21.01.2009, 7 ABR 65/07, Rn. 25, juris; BAG v. 25.05.2005, 7 ABR 39/04, Rn. 18, juris).

    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (st. Rspr., BAG v. 30.06.2021, 7 ABR 24/20, Rn. 51, juris; BAG v. 18.07.2012, 7 ABR 21/11, Rn. 30, juris; BAG v. 15.12.2011, 7 ABR 56/10, Rn. 41, juris; BAG v. 21.01.2009, 7 ABR 65/07, Rn. 29, juris; BAG v. 25.05.2005, 7 ABR 39/04, Rn. 23, juris).

  • BAG, 30.06.2021 - 7 ABR 24/20

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Nichtigkeit - fehlerhafte Wählerliste

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 12.10.2022 - 3 BV 49/22
    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass die Nichtigkeit der Betriebsratswahl zum Gegenstand eines Feststellungsantrags gemacht werden kann (BAG v. 30.06.2021, 7 ABR 24/20, Rn. 26, juris).

    Die Betriebsratswahl muss "den Stempel der Nichtigkeit auf der Stirn tragen" (st. Rspr., vgl. BAG v. 30.06.2021, 7 ABR 24/20, Rn. 28, juris; BAG v. 13.03.2013, 7 ABR 70/11, Rn. 15, juris; BAG v. 21.09.2011, 7 ABR 54/10, Rn. 26, juris).

    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (st. Rspr., BAG v. 30.06.2021, 7 ABR 24/20, Rn. 51, juris; BAG v. 18.07.2012, 7 ABR 21/11, Rn. 30, juris; BAG v. 15.12.2011, 7 ABR 56/10, Rn. 41, juris; BAG v. 21.01.2009, 7 ABR 65/07, Rn. 29, juris; BAG v. 25.05.2005, 7 ABR 39/04, Rn. 23, juris).

  • BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 21/11

    Wahlanfechtung - Prüfpflicht - Stützunterschrift

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 12.10.2022 - 3 BV 49/22
    Die im Gesetz genannte Frist von zwei Arbeitstagen ist, wie sich aus der Formulierung "möglichst" ergibt, dabei keine starre Frist (BAG v. 18.07.2012, 7 ABR 21/11, Rn. 26, juris; BAG v. 21.01.2009, 7 ABR 65/07, Rn. 25, juris; BAG v. 25.05.2005, 7 ABR 39/04, Rn. 18, juris).

    Das ergibt sich schon daraus, dass die Regelung dazu dient, allen Einreichern von Wahlvorschlägen zu ermöglichen, tatsächlich gültige Vorschläge einzureichen (BAG v. 18.07.2012, 7 ABR 21/11, Rn. 28, juris).

    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (st. Rspr., BAG v. 30.06.2021, 7 ABR 24/20, Rn. 51, juris; BAG v. 18.07.2012, 7 ABR 21/11, Rn. 30, juris; BAG v. 15.12.2011, 7 ABR 56/10, Rn. 41, juris; BAG v. 21.01.2009, 7 ABR 65/07, Rn. 29, juris; BAG v. 25.05.2005, 7 ABR 39/04, Rn. 23, juris).

  • BAG, 16.01.2018 - 7 ABR 11/16

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen -

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 12.10.2022 - 3 BV 49/22
    Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich spätere Unterstützer von der Person und Anzahl der bereits vorhandenen Unterstützer beeinflussen lassen, ist ein unbeeinträchtigter Willensbildungsprozess nicht mehr möglich, wenn späteren Unterzeichnern gegenüber der Eindruck erweckt wird, die Liste in der Gestalt, wie sie ihnen präsentiert wird, werde bereits von einer bestimmten Anzahl von Personen oder bestimmten Personen unterstützt (vgl. BAG v. 16.01.2018, 7 ABR 11/16, Rn. 41, juris).

    Der Rahmen für derartige Nachforschungen wird aber vor allem in zeitlicher Hinsicht dadurch begrenzt, dass die Prüfung der Wahlvorschläge unverzüglich zu erfolgen hat und der Wahlvorstand bei Ungültigkeit oder Beanstandung einer Liste den Listenführer unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe zu unterrichten hat (BAG v. 16.01.2018, 7 ABR 11/16, Rn. 45, juris).

  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 70/11

    Tarifvertrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 12.10.2022 - 3 BV 49/22
    Die Betriebsratswahl muss "den Stempel der Nichtigkeit auf der Stirn tragen" (st. Rspr., vgl. BAG v. 30.06.2021, 7 ABR 24/20, Rn. 28, juris; BAG v. 13.03.2013, 7 ABR 70/11, Rn. 15, juris; BAG v. 21.09.2011, 7 ABR 54/10, Rn. 26, juris).
  • BAG, 21.09.2011 - 7 ABR 54/10

    Betriebsratswahl in gewillkürter Organisationseinheit

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 12.10.2022 - 3 BV 49/22
    Die Betriebsratswahl muss "den Stempel der Nichtigkeit auf der Stirn tragen" (st. Rspr., vgl. BAG v. 30.06.2021, 7 ABR 24/20, Rn. 28, juris; BAG v. 13.03.2013, 7 ABR 70/11, Rn. 15, juris; BAG v. 21.09.2011, 7 ABR 54/10, Rn. 26, juris).
  • BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 39/08

    Wahl einer Schwerbehindertenvertretung

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 12.10.2022 - 3 BV 49/22
    Die Pflicht zur unverzüglichen Prüfung der Wahlvorschlagslisten und zur unverzüglichen Unterrichtung des Listenvertreters über die Ungültigkeit der Liste dient dazu, es dem Einreicher einer Liste zu ermöglichen, innerhalb der Einreichungsfrist eine gültige Vorschlagsliste nachzureichen (BAG v. 20.01.2010, 7 ABR 39/08, Rn. 22, juris; BAG v. 21.01.2009, 7 ABR 65/07, Rn. 25, juris).
  • BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 56/10

    Wahl von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft -

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 12.10.2022 - 3 BV 49/22
    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (st. Rspr., BAG v. 30.06.2021, 7 ABR 24/20, Rn. 51, juris; BAG v. 18.07.2012, 7 ABR 21/11, Rn. 30, juris; BAG v. 15.12.2011, 7 ABR 56/10, Rn. 41, juris; BAG v. 21.01.2009, 7 ABR 65/07, Rn. 29, juris; BAG v. 25.05.2005, 7 ABR 39/04, Rn. 23, juris).
  • BAG, 15.12.1972 - 1 ABR 8/72

    Wahlvorstand - Betriebsratswahl - Wahlanfechtung

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 12.10.2022 - 3 BV 49/22
    Dies gilt nicht nur für den Fall, dass nachträglich Kandidaten gestrichen (BAG v. 15.12.1972, 1 ABR 8/72, Rn. 24, juris) oder hinzugefügt werden und die danach gesammelten Stützunterschriften das Quorum nach § 14 Abs. 4 BetrVG nicht erfüllen (vgl. BAG v. 21.01.2009, 7 ABR 65/07, Rn. 23, juris).
  • LAG Hessen, 20.02.2014 - 9 TaBVGa 11/14

    Abbruch einer Betriebsratswahl

  • ArbG Bielefeld, 10.05.2022 - 5 BVGa 5/22
  • LAG Hamm, 25.04.2023 - 7 TaBV 169/22

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl; Anfechtbarkeit einer Betriebsratswahl;

    Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 12.10.2022 - 3 BV 49/22 - wird zurückgewiesen.

    Die Arbeitgeberin beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 12.10.2022 - 3 BV 49/22 - abzuändern und festzustellen, dass die Betriebsratswahl vom 24.05.2022 nichtig war.

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